Da bleibt keine Frage offen

Sie haben eine Frage zum Portal, der Plattform oder dem Investitionsprozess? In unseren FAQs haben wir die häufigsten Fragen beantwortet. Ihre ist hier nicht aufgeführt? Schicken Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

 

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Fragen und Antworten.

Onlineportal

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Plattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal nicht nur sicherer, es erspart den Nutzerinnen und Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)

Wie kann ich mein Benutzerkonto löschen?

Ihr Benutzerkonto können Sie jederzeit per Textform löschen. Schreiben Sie uns einfach per E-Mail oder Brief Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzerkontos.

Sollten Sie noch einen laufenden Kredit mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits möglich.

Crowdinvesting in Nachrangdarlehen

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Diese sind – wie der Name schon sagt - (1) nachrangig und haben (2) qualifizierten Rangrücktritt.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubigerin oder der Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigerinnen oder Gläubigern, aber vor den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Das Recht der ordentlichen Kündigung wird im Nachrangdarlehensvertrag individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der wichtige Grund ist im Einzelfall zu bestimmen.

Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags ist nach Zustimmung der Emittentin möglich.

Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?

Selbstverständlich stehen Ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Fernabsatz-Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrungen.

Welche Risiken hat das Nachrangdarlehen?

Wie bei den meisten Investitionen handeln Sie als Anlegerinnen und Anleger auf eigene Verantwortung und schätzen ein, wieviel Risiko sie persönlich eingehen möchten. Anlegerinnen und Anleger sollten sich daher immer genau mit den ausführlich dargestellten Projektrisiken vertraut machen.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts der investierten Gelder, eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht.

Wie erfolgen die Zins- und Tilgungszahlungen?

Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe.

Die Zinsen und die Tilgung werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.

Wer bestimmt die Darlehenskonditionen?

Die Darlehensnehmerin beziehungsweise der Darlehensnehmer bestimmt alle Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsart etc.). Das Team der ecoeco Crowd steht dabei beratend zur Seite.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.

Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.

Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?

Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche und juristische Personen.

Können auch Unternehmen investieren?

Ja, auch juristische Personen sind zur Zeichnung berechtigt. Bitte geben Sie im Investitionsprozess Ihren Rechtsstatus als juristische Person entsprechend an. Oder kontaktieren Sie uns einfach direkt.

Müssen die Zinserträge versteuert werden?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Werde ich als Anleger der ecoeco Crowd beraten?

Die ecoeco Crowd fungiert lediglich als Vermittlerin und führt keine Beratungen durch.

Was bedeutet Crowdinvesting?

Das englische Crowdinvesting wird im Deutschen oft mit dem Begriff Schwarmfinanzierung umschrieben. Hier tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander Projekte zu finanzieren und gemeinsam daraus Nutzen zu ziehen. Rechtlich wird dies durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investorinnen und Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen. Die ecoeco Crowd fungiert als Vermittlerin und verfügt zu keinem Zeitpunkt über die Gelder.

Investitionsprozess

Welche Beträge kann ich anlegen? Gibt es einen Mindestbetrag?

Der Mindestanlagebetrag beträgt 500 Euro. Investition können zwischen 500 bis maximal 25.000 Euro pro Person vorgenommen werden.

Wie kann ich investieren?

1. Melden Sie sich auf unserer Plattform an

Klicken Sie zunächst unter Login im Abschnitt Hier neu registrieren auf „Registrieren“. Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.

2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten

Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Legen Sie hier Ihr persönliches Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.

3. Schließen Sie Ihre Investition ab

Sie befinden sich in Ihrer persönlichen Beteiligungsübersicht. Klicken Sie nun auf „Ich möchte investieren“. Im Anschluss erhalten Sie ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.

Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Beteiligungsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten als elektronische Signatur einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.

Folgeprozess:

Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.

Warum muss ich mich als Anlegerin oder Anleger registrieren?

Eine einmalige Registrierung ist notwendig, um investieren zu können. Mit der Registrierung legen Sie Ihr Benutzerkonto an können danach den Zeichnungsprozess starten. Mit diesem Benutzerkonto können Sie auch Darlehen an weitere Projekte auf der ecoeco Crowd vergeben.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Um einen Vertrag mit der Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch Ihre elektronische Signatur verbindlich bestätigen.

Kann jemand sehen, dass ich investiert habe?

Nein. Ihre Darlehensvergabe wird nicht auf der Website angezeigt.

Kostet mich die Nutzung der ecoeco Crowd Plattform etwas?

Nein, die Registrierung und Darlehensvergabe sind kostenfrei.

Projekt NaturEnergy Starter

Wer ist die NaturEnergy GmbH & Co. KGaA?

Im November des letzten Jahres hat die NATURSTROM AG die NaturEnergy GmbH & Co KGaA als Tochterunternehmen gegründet, um den Geschäftsbereich Energieerzeugung stärker zu verselbständigen. Der Geschäftsauftrag des Unternehmens fokussiert sich auf die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen, insbesondere aus Sonnen- und Windenergie. Dafür investiert das Unternehmen direkt und indirekt über Beteiligungsgesellschaften in entsprechende Erzeugungsanlagen. Projektierung und Bau neuer Anlagen sowie Betriebsführung und Service sind im Aufgabenspektrum der NaturEnergy ebenfalls anzutreffen.

Weitere Infos auf: www.naturenergy.de

Warum vergibt die NaturEnergy GmbH & Co. KGaA ein Nachrangdarlehen?

Die NaturEnergy kümmert sich selbst um die Finanzierung ihrer Geschäfte und Investitionen. Dazu möchte sie zukünftig auch viele Aktionärinnen und Aktionäre gewinnen, sehr gerne viele Bürgerinnen und Bürger und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, die Ihre Philosophie und Vision einer dezentralen Energiewende teilen.

Gemeinsam treiben viele Bürgerinnen und Bürger die Energiewende voran, tun etwas für Klima- und Umweltschutz, und erhalten dafür attraktive Zinsen für ihre nachhaltige Geldanlage.

Bereits in diesem Jahr stehen für die NaturEnergy Investitionen an. Zur Finanzierung bietet die NaturEnergy im ersten Schritt Nachrangdarlehen an.

Wofür werden die Mittel des Nachrangdarlehens beim Projekt NaturEnergy Starter verwendet?

Das Nachrangdarlehen NaturEnergy Starter wird zur Finanzierung des Baus von neuen Solarparks, des Ankaufs alter Windenergieanlagen sowie der Vorbereitung für neue Projekte im Jahr 2022 genutzt.

Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

Anlegerinnen oder Anleger (= Darlehensgeberin oder Darlehensgeber) können die Nachrangdarlehen mit einer Frist von sechs Monaten zum 30.03. oder 30.09. eines Jahres kündigen, erstmals zum 30.09.2026. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens der Anleger ist insoweit beschränkt, als dass pro Kündigungstermin maximal 5 % des tatsächlichen Emissionsvolumens gekündigt werden können.

Die Emittentin (= Darlehensnehmerin bzw. Darlehensnehmer) kann die Nachrangdarlehen ebenfalls mit einer Frist von sechs Monaten zum 30.03. oder 30.09. eines Jahres kündigen, erstmals zum 30.09.2026.

Wie ist die Beziehung zur NATURSTROM AG?

Die NaturEnergy GmbH & Co KGaA ist momentan eine 100 % Tochter der NATURSTROM AG.

Was ist eine GmbH & Co. KGaA?

Eine GmbH & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), deren Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist. Durch die Wahl dieser Mischform lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft auf das Vermögen der GmbH beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien aufgeben zu müssen. Die Kommanditisten dieser Gesellschaft sind weiterhin die Kommanditaktionäre der KGaA.

Eine GmbH und Co.KGaA vereint auf der einen Seite die Eigenschaft einer breiten Kapitalbasis als auf der anderen Seite die persönliche Bindung von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern.

 

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